Restauration in Hessen
Beschreibung |
Die Regierung des Großherzogtums Hessen in Darmstadt verordnet nach Auflösung des von den Demokraten beherrschten Landtags und Beseitigung des revolutionären Wahlrechts vom 03.09.1848 neue Wahlbestimmungen für eine "außerordentliche Ständeversammlung" - vorgeblich, um dem "Wohl des Volkes" Wirksamkeit zu verschaffen. |
Datum | 07.10.1850 |