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Hessen erhält das erste Datenschutzgesetz der Bundesrepublik

Beschreibung

Hessen erhält das erste Datenschutzgesetz der Bundesrepublik. Es betrifft vor allem die Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung (EDV), gilt aber "für alle gespeicherten Daten und die Ergebnisse ihrer Verarbeitung" in den Landesbehörden und Körperschaften, die dem Land unterstehen. Um für den Bürger den Schutz vor Missbrauch der über ihn gespeicherten Daten zu gewährleisten, richtet Hessen die Stelle eines Datenschutzbeauftragten ein.

Datum 07.10.1970