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Änderung des Landtagswahlgesetzes

Beschreibung

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD und FDP gegen die CDU verabschiedet der Landtag in Wiesbaden die Änderung des Landtagswahlgesetzes. Für die Berechnung der Sitze der Parteien wird das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt abgelöst durch eine Sitzzuteilung nach der mathematischen Proportion der jeweils erhaltenen Stimmenzahl zur Gesamtstimmenzahl der für die Sitzverteilung zu berücksichtigenden Wahlvorschläge (Hare-Niemeyer); die neue Berechnungsformel beseitigt eine Benachteiligung von kleinen Parteien.

Datum 08.10.1980