Hessischer Bildungsserver

Stadtparlament für Frankfurt

Beschreibung

Mit der "Konstitutionsergänzungsakte" zur alten reichsstädtischen Verfassung schafft sich Frankfurt, das auf dem Wiener Kongress 1815 zur Freien Stadt und zum souveränen Mitglied des Deutschen Bundes erhoben worden ist, ein gewähltes Stadtparlament. Etwas mehr als die Hälfte der "Gesetzgebenden Versammlung" wird von der Bürgerschaft gewählt. Das Bürger- und Wahlrecht ist an Selbstständigkeit, an ein Vermögen von mindestens 5.000 Gulden und an Zugehörigkeit zu einer der christlichen Religionen gebunden. - Die Konstitutionsergänzungsakte bringt auch das verfassungspolitische Ende für den Stadtadel. Art. 19 lautet: "Die Geburt gibt kein Vorrecht und keinen positiven Anspruch auf Rathsstellen." Tatsächlich geben in "Senat" und "Bürgerausschuss" die Frankfurter Patrizier weiterhin den Ton an, doch drängt das Bildungsbürgertum zunehmend nach Mitwirkung und Macht.

Datum 18.10.1816