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Neuer Universitätsvertrag für die Uni Frankfurt

Beschreibung

Stadt Frankfurt und Land Hessen unterzeichnen im Frankfurter Römer einenneuen Universitätsvertrag für die Johann Wolfgang Goethe-Universität. DerVertrag sieht vor, dass die städtischen Universitätskliniken in die Verwaltungund Finanzverantwortung der Universität übernommen werden, somit das Landkünftig die Hälfte der Kosten für die Kliniken übernimmt. Der Finanzbedarf derursprünglich städtischen Stiftungsuniversität wird bereits bisher zur Hälfte vomLand getragen - eine Verpflichtung, die Hessen nach 1945 in der Rechtsnachfolgedes Landes Preußen übernommen hat, die Kliniken ausgenommen. Als Stiftung bleibtdie Frankfurter Universität nach der Rechtsform singulär in der BundesrepublikDeutschland.

Datum 06.09.1962