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Land Hessen klagt gegen „Deutschland-Fernseh-GmbH“

Beschreibung

Das Land Hessen erhebt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage wegen der von der Bundesregierung gegründeten "Deutschland-Fernseh-GmbH" - mit Erfolg: Karlsruhe lehnt ein Regierungsfernsehen als zweites Fernsehprogramm ab. Stattdessen kommt es zur Gründung des ZDF durch einen Staatsvertrag der Länder.

Datum 19.09.1960