Land Hessen klagt gegen „Deutschland-Fernseh-GmbH“
| Beschreibung |
Das Land Hessen erhebt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage wegen der von der Bundesregierung gegründeten "Deutschland-Fernseh-GmbH" - mit Erfolg: Karlsruhe lehnt ein Regierungsfernsehen als zweites Fernsehprogramm ab. Stattdessen kommt es zur Gründung des ZDF durch einen Staatsvertrag der Länder. |
| Datum | 19.09.1960 |

