Vorläufige Regelungen für Kernreaktoren in Hessen
Beschreibung |
Der hessische Landtag beschließt einstimmig das "Gesetz zur vorläufigenRegelung der Errichtung und des Betriebes von Kernreaktoren für Forschungszweckeund des Strahlenschutzes". Es geht um "Gewinnung, Erzeugung, Aufbewahrung,Verwendung, Beförderung und Beseitigung radioaktiver Stoffe", um "Leitung undBeaufsichtigung des Umgangs mit radioaktiven Stoffen" und um den "Schutz vonKernbrennstoffen und Anlagen gegen Störmaßnahmen und sonstige EinwirkungenDritter". Das Gesetz betrifft Kernreaktor-Anlagen an einer Universität odertechnischen Hochschule; konkret gemeint ist der Frankfurter Forschungsreaktor -zu "friedlichen Zwecken", wie man seitens der Landesregierung betont. |
Datum | 25.09.1957 |