Kompromiss über hessischen Verfassungsentwurf
Beschreibung |
Da in der Verfassungberatenden Landesversammlung von den Mehrheitsverhältnissen her keine der beiden großen Parteien ihre verfassungspolitischen Vorstellungen allein durchsetzen kann und eine im Verfassungsausschuss in Kampfabstimmungen gegen CDU/LDP zur Realität gewordene Mehrheit SPD/KPD nicht als tragfähig für den Verfassungsentwurf gilt, wird unter Termindruck der US-Militärregierung zwischen Vertretern von SPD und CDU auf dem Höhepunkt der Spannungen ein Kompromiss über Veränderungen des SPD-KPD-Entwurfs vereinbart, der den Abschluss des hessischen Verfassungswerkes bis Dezember 1946 möglich macht. - Nach dem sogenannten historischen Kompromiss akzeptiert im Ergebnis die CDU in der staatlichen Struktur das Einkammersystem, ohne ein Staatspräsidentenamt, und in der Wirtschaftsverfassung die Sozialisierung (Bergbau, Eisen- und Stahlerzeugung, Energiewirtschaft, Schienenverkehr) bei Ausnahme der chemischen Industrie, außerdem die Anerkennung des gewerkschaftlichen Streikrechts und des Aussperrungsverbots sowie - unumstritten - des Mitbestimmungsrechts für Betriebsräte; dafür werden die Kirchen in ihrer Stellung gefestigt, private Träger im System der Sozialversicherung zugelassen und mit der Gemeinschaftsschule als Regelschule wird vorbehalten, in der Zukunft auch Privat- und Konfessionsschulen wieder erlauben zu können; als weiteren Punkt formuliert die Vereinbarung die Unentgeltlichkeit des Unterrichts. - Der Verfassungsentwurf nach dem Kompromiss zwischen SPD und CDU wird am 02.10. in zweiter Lesung bei Enthaltung von KPD und LDP verabschiedet, anschließend der Militärregierung für Groß-Hessen und von dieser der amerikanischen Militärregierung für Deutschland (OMGUS) zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. |
Datum | 30.09.1946 |