Hessischer Bildungsserver

Das Großherzogtum Hessen und das Fürstentum Waldeck kommen zum “Deutschen Reich"

Beschreibung

Mit Inkrafttreten der fortgeschriebenen Bundesverfassung werden das Großherzogtum Hessen und das Fürstentum Waldeck zu Teilstaaten des aus dem erweiterten Norddeutschen Bund neu geschaffenen "Deutschen Reiches". - Beide hessische Territorien waren bereits Mitglieder des Norddeutschen Bundes, zu dem sich die deutschen Länder nördlich der Mainlinie nach Auflösung des Deutschen Bundes infolge des preußisch-österreichischen Krieges 1866/67 unter preußischer Führung zusammengeschlossen hatten: das Großherzogtum nur partiell mit seinem nördlich des Mains gelegenen Landesteil Oberhessen, jedoch seine gesamte Armee schon Preußen unterstellt, bis es sich unter dem Eindruck des gemeinsam geführten deutsch-französischen Krieges - wie auch die anderen beteiligten süddeutschen Staaten Baden, Bayern, Württemberg - durch Vertrag vom 15.11.1870 als Ganzes dem Bund anschließt. Waldeck wird über seinen alten und neuen Bundesstatus hinaus bereits seit 1867 im Inneren durch Preußen verwaltet. Die übrigen hessischen Gebiete gehören bzw. gehörten als Bestandteile der preußischen Monarchie - 1866 in diese einverleibt - zum Deutschen Reich und vorher zum Norddeutschen Bund, dessen Gesetze vertragsgemäß ab jetzt für das Gesamtgebiet des Reiches gelten, z.B. das Strafgesetzbuch und die Gewerbeordnung. Ferner treten eine reichseinheitliche Maß- und Gewichtsordnung, Gesetze über Passwesen und Freizügigkeit sowie das Konsulargesetz in Kraft.

Datum 01.01.1871