Neue Synodalverfassung der evangelischen Kirche
Beschreibung |
Die neue Synodalverfassung der evangelischen Kirche im Großherzogtum Hessen tritt in Kraft. Sie folgt auf eine innerkirchliche Demokratisierungsdebatte, um eine adäquate Mitwirkung der Glieder zu ermöglichen. Seit 1871 gibt es gewählte Kirchenvorstände der Gemeinden, seit 1872 Dekanatssynoden, am 25. März 1873 trat die Landessynode, künftig des oberste Organ der Kirche, erstmals zusammen, die im Oktober 1873 die neue Verfassung beschloss. Die evangelische Landeskirche beginnt, sich als selbständige Körperschaft zu konstituieren, "summus episcopus" jedoch bleibt der Landesherr mit dem Recht des landesherrlichen "Kirchenregiments". |
Datum | 06.01.1874 |