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Volksabstimmung für Direktwahlen

Beschreibung

Bei einer gleichzeitig mit der Landtagswahl durchgeführten Volksabstimmung entscheiden sich 82 Prozent der Abstimmenden für die Einführung der Direktwahl von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten. Seit 1993 werden diese nicht mehr von den Vertretungskörperschaften, sondern von den Bürgern unmittelbar gewählt.

Datum 20.01.1991