Hessischer Bildungsserver

Beginn der Denkmalpflege

Beschreibung

Eine von Oberbaurat Georg Moller besorgte Verordnung des Großherzogtums Hessen zur "Erhaltung der vorhandenen Denkmäler der Baukunst" markiert in Hessen-Darmstadt den Einstieg in die Denkmalpflege. Hauptpunkt ist, ein Verzeichnis aller "Überreste alter Baukunst" im Land anzulegen, die "in Hinsicht auf Geschichte oder Kunst" erhaltenswert scheinen; Änderungen der verzeichneten Bauten werden anzeige- und zum Teil genehmigungspflichtig.

Datum 22.01.1818