Beginn der Denkmalpflege
Beschreibung |
Eine von Oberbaurat Georg Moller besorgte Verordnung des Großherzogtums Hessen zur "Erhaltung der vorhandenen Denkmäler der Baukunst" markiert in Hessen-Darmstadt den Einstieg in die Denkmalpflege. Hauptpunkt ist, ein Verzeichnis aller "Überreste alter Baukunst" im Land anzulegen, die "in Hinsicht auf Geschichte oder Kunst" erhaltenswert scheinen; Änderungen der verzeichneten Bauten werden anzeige- und zum Teil genehmigungspflichtig. |
Datum | 22.01.1818 |